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Kasse Igel

Bei Kassenleistungen handelt sich um medizinische Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Das Leistungsangebot der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen für ihre versicherten Mitglieder ist weitgehend identisch. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 Sozialgesetzbuch V (SGB) bezahlen sie, was wirtschaftlich, medizinisch notwendig und ausreichend ist.

 

Bei IGeL-Leistungen handelt sich um individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die per Gesetz nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören und somit nicht von diesen bezahlt werden.

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